AUTO EKESS GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrzeugverkauf und Kfz-Meisterwerkstatt

Stand: 7. Oktober 2026

A Allgemeine Bedingungen

1 Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Vertragspartner ist die Auto Ekess GmbH, Carl-Benz-Str. 6, 89407 Dillingen an der Donau, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Ekess und Richard Ekess. Registergericht: Amtsgericht Augsburg, HRB 41993. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE459275122. E-Mail: info@autoekess.de. Telefon: 09071 7068751.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie für Reparatur-, Wartungs-, Diagnose- und sonstige vereinbarte Werkstattleistungen der Auto Ekess GmbH, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Für Fahrzeugkäufe gilt ergänzend Abschnitt B, für Werkstattaufträge Abschnitt C. Abschnitt D gilt für beide Vertragsarten.

1.3 Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände des Geschäfts.

1.4 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur bei entsprechender Vereinbarung; die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung ändert einen bestehenden Vertrag nicht.

2 Website und Terminvereinbarungen

2.1 Die Website dient der Darstellung unseres Angebots sowie der Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung. Fahrzeugdarstellungen und allgemeine Leistungsbeschreibungen sind Einladungen, eine Anfrage oder ein Angebot abzugeben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Gesetzlich relevante Angaben über Eigenschaften unserer Fahrzeuge und Leistungen bleiben davon unberührt.

2.2 Das Absenden eines Kontaktformulars, einer Fahrzeuganfrage oder einer reinen Terminanfrage löst keine kostenpflichtige Bestellung aus. Eine Terminbestätigung allein ersetzt keinen Kaufvertrag und keinen inhaltlich und preislich bestimmten Reparaturauftrag. Maßgeblich sind stets die tatsächlich abgegebenen Erklärungen; ein ausdrücklich vereinbarter Auftrag kann auch per E-Mail oder telefonisch zustande kommen.

2.3 Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Allein aufgrund dieser AGB entstehen keine pauschalen Storno- oder Nichterscheinensgebühren. Die Folgen der Kündigung eines bereits erteilten Werkstattauftrags richten sich nach Ziffer 15.

3 Vertragsschluss und Erklärungen

3.1 Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen über die wesentlichen Vertragsbestandteile zustande. Eine automatische Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang einer Nachricht, sofern sie nicht ausdrücklich auch die Annahme des Auftrags erklärt.

3.2 Zur Dokumentation halten wir Fahrzeugkäufe und Werkstattaufträge sowie deren Änderungen möglichst schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, fest. Dies begründet kein zusätzliches Formerfordernis und berührt insbesondere wirksame mündliche Individualabreden nicht. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

B Bedingungen für den Fahrzeugverkauf

4 Fahrzeug und vereinbarte Beschaffenheit

4.1 Der Kaufvertrag bezeichnet das Fahrzeug insbesondere durch Marke, Modell und Fahrzeug-Identifizierungsnummer sowie den vereinbarten Lieferumfang. Angaben zu Erstzulassung, Laufleistung, Vorbesitzern, Nutzung, Vorschäden, Unfallschäden, Nachlackierungen, Wartung und Zubehör sind im Einzelvertrag festzuhalten, soweit sie vereinbart werden. Bestehende Offenbarungs- und Aufklärungspflichten werden dadurch nicht eingeschränkt.

4.2 Eine Abweichung eines bestimmten Merkmals von den objektiven gesetzlichen Anforderungen ist beim Verkauf an einen Verbraucher nur wirksam, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens über die konkrete Abweichung informiert wurde und sie im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde. Ein allgemeiner Hinweis wie „gekauft wie gesehen“, „Bastlerfahrzeug“ oder „Exportfahrzeug“ ersetzt dies nicht.

4.3 Alter, Laufleistung und der vertraglich geschuldete Zustand werden bei der Beurteilung gewöhnlicher Gebrauchsspuren berücksichtigt. Hiermit wird weder ein bestimmter Schaden als vertragsgemäß vereinbart noch die Mängelhaftung für sogenannte Verschleißteile pauschal ausgeschlossen.

4.4 Zusagen etwa zur Erneuerung der Hauptuntersuchung, zu einer Wartung, zu Reparaturen vor Übergabe oder zu zusätzlichen Rädern gelten entsprechend der konkreten Vereinbarung. Diese AGB enthalten keine allgemeine Zusage einer neuen Hauptuntersuchung oder zusätzlicher Ausstattungen.

5 Kaufpreis und Zahlung

5.1 Maßgeblich ist der vereinbarte Gesamtkaufpreis. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich anfallender Umsatzsteuer und sonstiger unvermeidbarer Preisbestandteile angegeben. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wird Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen. Zusätzlich gewünschte Leistungen, etwa Zulassung oder Lieferung, werden mit ihrem Preis gesondert vereinbart.

5.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis bei Übergabe des Fahrzeugs gegen Übergabe der vereinbarten Fahrzeugunterlagen und Schlüssel zu zahlen. Vereinbarte Anzahlungen werden vollständig auf den Kaufpreis angerechnet. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bestehen nach den gesetzlichen Vorschriften.

5.3 Eine Reservierung, ihre Dauer und eine etwaige Zahlung werden gesondert vereinbart. Eine Anzahlung verfällt bei einer Vertragsbeendigung nicht automatisch. Rückzahlungen, Schadensersatz und eine etwaige Verrechnung richten sich nach der konkreten Vereinbarung und dem Gesetz.

6 Übergabe und Eigentumsvorbehalt

6.1 Übergabetermin, Übergabeort und eine etwaige Lieferung werden vereinbart. Bei Verzögerungen informieren wir den Käufer über deren Grund und die voraussichtliche Dauer. Gesetzliche Rechte wegen Lieferverzugs oder Nichtleistung bleiben bestehen.

6.2 Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das Fahrzeug unser Eigentum. Der Käufer darf das Vorbehaltseigentum nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen und informiert uns über Zugriffe Dritter. Eine Rücknahme oder Verwertung erfolgt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

6.3 Gefahrübergang, Annahmeverzug und Folgen einer unterbliebenen Fahrzeugabholung richten sich nach dem Gesetz. Diese AGB begründen keine pauschale Nichtabnahmeentschädigung.

7 Mängelrechte und Verjährung

7.1 Dem Käufer stehen bei Sach- und Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte zu. Diese AGB verkürzen die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht. Für die üblichen kaufrechtlichen Mängelansprüche beträgt die Frist grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung; gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere bei Arglist, bleiben unberührt.

7.2 Soll bei einem gebrauchten Fahrzeug gegenüber einem Verbraucher eine Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr vereinbart werden, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung nach gesonderter vorvertraglicher Information gemäß § 476 Absatz 2 BGB. Diese Ziffer selbst bewirkt keine Verkürzung. Auch eine wirksam gesondert vereinbarte Verkürzung lässt die zwingenden gesetzlichen Verlängerungen und Ablaufhemmungen unberührt.

7.3 Bei einer Beanstandung kann sich der Käufer an uns unter den in Ziffer 1.1 genannten Kontaktdaten wenden. Er hat uns das Fahrzeug im gesetzlich erforderlichen Umfang zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Art und Ort der Abwicklung stimmen wir unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ab. Erforderliche, von uns gesetzlich zu tragende Aufwendungen werden übernommen; gesetzliche Vorschussansprüche bleiben bestehen.

7.4 Der Käufer hat im gesetzlichen Umfang die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Gesetzliche Verweigerungsrechte bleiben bestehen. Wir führen die Nacherfüllung innerhalb der gesetzlich gebotenen angemessenen Frist durch. Bei Verbrauchern erfolgt dies ohne erhebliche Unannehmlichkeiten. Vor der Nacherfüllung informieren wir den Verbraucher über sein Wahlrecht und die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Nachbesserung.

7.5 Wird bei einem Verbrauchsgüterkauf Nacherfüllung durch Nachbesserung geleistet, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von Mängelansprüchen einmalig um zwölf Monate (§ 475e Absatz 5 BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist, tritt Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach seinem erstmaligen Auftreten ein. Bei Übergabe zur Nacherfüllung oder zur Erfüllung einer Garantie an uns oder auf unsere Veranlassung an einen Dritten gilt außerdem die gesetzliche Mindestfrist von zwei Monaten nach Rückgabe des nachgebesserten oder ersetzten Fahrzeugs für den geltend gemachten Mangel.

7.6 Die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz bleiben unter ihren jeweiligen Voraussetzungen bestehen. Eine gesetzlich entbehrliche Fristsetzung wird durch diese AGB nicht verlangt. Es besteht keine pauschale Verpflichtung, in jedem Fall zwei Nachbesserungsversuche abzuwarten. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unverändert.

7.7 Für Fahrzeuge mit digitalen Elementen bleiben insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an digitale Funktionen, Bereitstellung und Aktualisierungen sowie die dafür geltenden besonderen Verjährungsregeln bestehen. Werden Aktualisierungen geschuldet, erfolgt die Information nach den gesetzlichen Vorgaben.

7.8 Eine zusätzliche Hersteller-, Händler- oder Versicherungsgarantie gilt nur nach der jeweiligen Garantieerklärung. Sie ersetzt oder beschränkt die gesetzlichen Mängelrechte gegen uns nicht. Ein Käufer muss seine gesetzlichen Ansprüche nicht zuerst gegenüber einem Garantieanbieter geltend machen.

8 Inzahlungnahme und Finanzierung

8.1 Eine Inzahlungnahme setzt eine gesonderte Einigung über das betreffende Fahrzeug, seinen Zustand, Preis und die Verrechnung voraus. Eine vorläufige Bewertung stellt ohne entsprechende Vereinbarung keinen verbindlichen Ankaufspreis dar.

8.2 Eine Finanzierung oder ein Leasing setzt einen gesonderten Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter voraus. Dessen Entscheidung wird nicht garantiert. Ob der Fahrzeugkauf vom Zustandekommen einer Finanzierung abhängt, wird ausdrücklich vereinbart. Gesetzliche Rechte bei verbundenen Verträgen bleiben unberührt.

C Bedingungen für die Meisterwerkstatt

9 Auftrag und Leistungsumfang

9.1 Der Werkstattauftrag bezeichnet das Fahrzeug, die beanstandeten Erscheinungen oder gewünschten Arbeiten, den vereinbarten Leistungsumfang und die Vergütung beziehungsweise deren Berechnungsgrundlage. Bekannte Besonderheiten wie Umbauten, nachträgliche Softwareänderungen und sicherheitsrelevante Schäden sollte der Auftraggeber mitteilen, soweit sie für die beauftragete Arbeit erheblich sind.

9.2 Wer einen Auftrag für einen Dritten erteilt, muss entsprechend bevollmächtigt sein. Bei Leasing-, Finanzierungs- oder fremden Fahrzeugen sind erforderliche Zustimmungen des Berechtigten vor der Beauftragung einzuholen. Eine persönliche Haftungsübernahme durch den Vertreter wird hierdurch nicht vereinbart.

9.3 Eine reine Terminbuchung über unsere Website oder das verlinkte Buchungssystem legt noch keinen kostenpflichtigen Reparaturumfang fest. Ein Werkstattauftrag entsteht erst durch die entsprechende Einigung. Vereinbarte Leistungen und Preise aus einer ausdrücklichen Auftragsannahme bleiben maßgeblich.

9.4 Wir dürfen die für den Auftrag erforderlichen und verhältnismäßigen Prüfungen, Diagnosearbeiten sowie Probe- und Überführungsfahrten durchführen. Eine Nutzung des Fahrzeugs für andere Zwecke ist davon nicht umfasst. Soweit wir geeignete Fachbetriebe zur Durchführung vereinbarter Arbeiten einsetzen, bleiben wir dem Kunden für die vertragsgemäße Erfüllung verantwortlich.

10 Preise und Kostenvoranschläge

10.1 Es gelten vereinbarte Festpreise oder die vor Auftragserteilung mitgeteilten und vereinbarten Verrechnungssätze, Teilepreise und Nebenkosten. Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer maßgeblich. Ist eine genaue Preisangabe vorab nicht möglich, erläutern wir die Berechnungsgrundlage. Bei fehlender Vergütungsvereinbarung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.2 Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich unentgeltlich. Eine Vergütung hierfür bedarf einer ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung. Davon zu unterscheiden sind ausdrücklich beauftragte Diagnose-, Demontage- oder Prüfleistungen mit vereinbarter Vergütung. Bei diesen schulden wir die vereinbarte fachgerechte Leistung; ob auch ein bestimmter Reparaturerfolg geschuldet ist, richtet sich nach dem Auftrag.

10.3 Ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis oder eine verbindliche Kostenobergrenze wird ohne neue Vereinbarung nicht überschritten. Bei einem unverbindlichen Kostenanschlag informieren wir den Auftraggeber unverzüglich, sobald eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist. Die gesetzlichen Rechte nach § 649 BGB, insbesondere zur Kündigung, bleiben bestehen.

11 Zusatzarbeiten und Ersatzteile

11.1 Kostenpflichtige Arbeiten außerhalb des vereinbarten Umfangs führen wir nur nach zusätzlicher Beauftragung aus. Wir erläutern dafür den voraussichtlichen Mehraufwand und die Mehrkosten. Schweigen auf eine Rückfrage gilt nicht als Zustimmung.

11.2 Qualität und Art der eingesetzten Ersatzteile richten sich nach dem Auftrag. Die Verwendung gebrauchter oder aufgearbeiteter Teile anstelle vereinbarter Neuteile bedarf einer Vereinbarung. Bei vom Kunden gestellten Teilen informieren wir über erkennbare Eignungs- oder Sicherheitsbedenken. Allein die Verwendung eines Kundenteils schließt unsere Haftung für eigene fehlerhafte Arbeiten nicht aus.

11.3 Ausgebaute Teile geben wir auf Wunsch heraus, soweit keine vereinbarte Rückgabe als Austauschteil oder zwingende Entsorgungspflicht entgegensteht. Eine Entsorgung auf Kundenwunsch, ein Altteilpfand und anfallende Entsorgungskosten werden im Auftrag berücksichtigt.

12 Fertigstellung und Abholung

12.1 Wir teilen mit, ob ein Fertigstellungstermin verbindlich vereinbart oder lediglich voraussichtlich angegeben wird. Erkennbare Verzögerungen und deren voraussichtliche Dauer teilen wir dem Kunden mit. Gesetzliche Rechte bei einer von uns zu vertretenden Verzögerung bleiben unberührt.

12.2 Nach Fertigstellung informieren wir den Kunden und ermöglichen ihm, die vereinbarte Leistung zu prüfen und das Fahrzeug abzuholen. Für die Abnahme gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Eine fingierte Abnahme gegenüber Verbrauchern setzt insbesondere die hierfür vorgeschriebene Aufforderung mit angemessener Frist und den gesonderten Hinweis in Textform voraus; diese AGB ersetzen den Hinweis nicht.

12.3 Stand- oder Verwahrentgelte entstehen nur aufgrund einer wirksamen gesonderten Vereinbarung. Bei Annahmeverzug können wir die gesetzlich erstattungsfähigen Mehraufwendungen verlangen. Eine doppelte Berechnung derselben Kosten erfolgt nicht.

13 Rechnung und Sicherungsrechte

13.1 Die Rechnung weist die berechneten Arbeiten, Teile und vereinbarten Nebenleistungen nachvollziehbar aus. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung mit Abnahme fällig. Gesetzliche Abschlagszahlungsansprüche bleiben unberührt.

13.2 Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben bestehen. Bei Mängeln kann der Kunde einen nach dem Gesetz angemessenen Teil der Vergütung zurückbehalten.

13.3 Zur Sicherung von Forderungen können wir gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Diese AGB begründen kein pauschales Pfandrecht an fremdem Eigentum oder zur Sicherung beliebiger, nicht zusammenhängender Forderungen.

14 Mängel der Werkstattleistung

14.1 Bei mangelhaften Werkstattleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Die Verjährung wird durch diese AGB nicht verkürzt. Bei den üblichen Reparatur- und Wartungsleistungen beträgt die Frist grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme; gesetzliche Sonderfälle bleiben unberührt.

14.2 Bitte wenden Sie sich bei Beanstandungen an uns, damit wir die Leistung prüfen und gegebenenfalls nacherfüllen können. Wir tragen die nach dem Gesetz erforderlichen Kosten der Nacherfüllung. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Wahlrechte bei der Nacherfüllung bleiben bestehen.

14.3 Die Rechte auf Selbstvornahme und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen einschließlich eines gesetzlichen Vorschussanspruchs sowie auf Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Dies gilt auch für Fälle, in denen eine vorherige Fristsetzung entbehrlich ist. Ein genereller Ausschluss für Arbeiten durch andere Werkstätten wird nicht vereinbart.

15 Kündigung und Abbruch eines Auftrags

15.1 Der Kunde kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung nach § 648 BGB kündigen. Vergütungsansprüche und anzurechnende ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb richten sich nach dem Gesetz. Ein gesetzliches Widerrufsrecht und das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

15.2 Wird nach einer gesondert beauftragten Diagnose keine Reparatur beauftragt, wird nur die geschuldete Diagnoseleistung nach der getroffenen Vereinbarung berechnet. Nicht beauftragte Arbeiten werden dadurch nicht vergütungspflichtig.

D Ergänzende Bedingungen für beide Bereiche

16 Versicherungsabwicklung und Ersatzfahrzeuge

16.1 Unterstützen wir bei der Abrechnung einer Reparatur mit einem Versicherer, etwa bei einem Glasschaden, geschieht dies nur im vereinbarten Umfang. Eine Deckungs- oder Zahlungszusage des Versicherers wird von uns nicht übernommen. Selbstbeteiligungen und nicht übernommene Beträge bleiben nur insoweit vom Kunden geschuldet, wie sie aus seinem wirksamen Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften folgen. Ein von uns verursachter Abrechnungsfehler lässt unsere Haftung unberührt.

16.2 Eine Abtretung von Ansprüchen, Vollmacht zur Versicherungsabwicklung oder ein Vertrag über ein Ersatzfahrzeug bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Diese AGB enthalten hierfür weder eine pauschale Vollmacht noch einen zusätzlichen Versicherungs- oder Mietvertrag.

17 Haftung

17.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Dies gilt auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme einer Garantie im Umfang der Garantieerklärung. Andere zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

17.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit nicht Ziffer 17.1 eingreift.

17.3 Diese Regelungen gelten auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie beschränken ausschließlich Schadensersatzansprüche im zulässigen Umfang. Ansprüche auf vertragsgemäße Erfüllung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und gesetzliche Aufwendungsersatzansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

18 Widerrufsrechte und Datenschutz

18.1 Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, insbesondere bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag mit einem Verbraucher, bleibt es uneingeschränkt bestehen. Die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden gesondert bereitgestellt. Diese AGB ersetzen sie nicht.

18.2 Der Beginn von Dienstleistungen vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist bedarf der jeweils gesetzlich erforderlichen ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers. Ein Erlöschen des Widerrufsrechts allein durch Terminbuchung, Fahrzeugabgabe, Zustimmung zu diesen AGB oder Arbeitsbeginn wird nicht vereinbart.

18.3 Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in unserer gesonderten Datenschutzerklärung. Die Zustimmung zu diesen AGB ist keine Einwilligung in Werbung, die Nutzung nicht erforderlicher Cookies oder eine darüber hinausgehende Datenverarbeitung.

19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben diejenigen zwingenden Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, deren Schutz ihnen durch eine Rechtswahl nicht entzogen werden darf. Ein Verkauf ins Ausland oder eine Ausfuhr des Fahrzeugs schließt Verbraucherrechte nicht automatisch aus.

19.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für vertragliche Streitigkeiten das für unseren Sitz zuständige Gericht vereinbart, soweit eine solche Vereinbarung zulässig ist. Zwingende ausschließliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Gegenüber Verbrauchern wird durch diese AGB kein abweichender Gerichtsstand festgelegt.

19.3 Ist eine Bestimmung unwirksam oder wird sie nicht Vertragsbestandteil, gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.

20 Außergerichtliche Streitbeilegung

20.1 Bei Meinungsverschiedenheiten über einen Fahrzeugkauf oder Werkstattauftrag können Sie sich zunächst an uns wenden: Auto Ekess GmbH, Carl-Benz-Str. 6, 89407 Dillingen an der Donau, E-Mail: info@autoekess.de. Ihr Recht, unmittelbar gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.

20.2 Als Kfz-Innungsbetrieb nehmen wir im Rahmen der Zuständigkeit der branchenspezifischen Kfz-Schiedsstelle an deren Schiedsverfahren teil. Ansprechpartner ist die Schiedsstelle der Kfz-Innung Schwaben, Robert-Bosch-Str. 1, 86167 Augsburg. Postanschrift für Anträge: Postfach 41 01 47, 86069 Augsburg. E-Mail: schiedsstelle@kfz-innung-schwaben.de. Informationen und Verfahrensordnung: https://www.kfz-innung-schwaben.de/info/service/schiedsstelle.

20.3 Die Zuständigkeit, die Voraussetzungen und die Anrufungsfristen ergeben sich aus der Geschäfts- und Verfahrensordnung der Schiedsstelle. Das Verfahren betrifft insbesondere bestimmte Streitigkeiten aus Gebrauchtwagenkäufen und Werkstattleistungen. Es ersetzt nicht den Rechtsweg. Die dortigen Anrufungsfristen sind keine Verkürzung gesetzlicher Mängelrechte oder Verjährungsfristen.

20.4 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes sind wir nicht zur Teilnahme verpflichtet und nehmen wir nicht freiwillig teil. Die Teilnahme am branchenspezifischen Verfahren der Kfz-Schiedsstelle nach Ziffer 20.2 bleibt hiervon unberührt.

20.5 Kann eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht beigelegt werden, erteilen wir den gesetzlich erforderlichen Hinweis nach § 37 VSBG in Textform. Der Hinweis benennt die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mit Anschrift und Website sowie unsere Bereitschaft oder Verpflichtung zur Teilnahme.