AUTO EKESS · MEISTERWERKSTATT IN DILLINGEN

AGB für den Scheibentausch

Ihre Online-Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Ein Reparaturauftrag wird gesondert vereinbart. Diese AGB gelten nur, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen werden.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen den Austausch von Fahrzeug-Frontscheiben und damit vereinbarte Nebenleistungen durch die Auto Ekess GmbH, Carl-Benz-Str. 6, 89407 Dillingen an der Donau. Die vollständigen Anbieterangaben finden Sie im Impressum.

Sie gelten für gesondert erteilte Reparaturaufträge, bei deren Abschluss auf diese Bedingungen hingewiesen wird, der Auftraggeber sie einsehen kann und ihrer Geltung zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Diese AGB regeln keine Fahrzeugkäufe, Finanzierungen oder Mietverträge.

2. Kostenlose Anfrage über die Website

Mit „Unverbindlich anfragen“ bitten Sie um Kontaktaufnahme zu Ihrem Glasschaden. Das Absenden des Formulars, die Eingangsbestätigung und eine Anfragenummer begründen keinen Reparaturauftrag, keine Teilebestellung und keinen verbindlichen Termin. Die Anfrage können Sie jederzeit kostenlos zurücknehmen.

Mit der Anfrage erteilen Sie weder eine allgemeine Werbeeinwilligung noch eine Vollmacht zur Versicherungsabwicklung oder eine Abtretung von Versicherungsansprüchen. Die bloße Nutzung der Website ist keine Zustimmung zu einem späteren Reparaturvertrag.

3. Auftrag und Leistungsumfang

Ein Reparaturvertrag kommt durch eine gesonderte Einigung über den Auftrag zustande. Vorher klären wir mit Ihnen den Schaden, die Fahrzeugausstattung, den Leistungsumfang, die Vergütung beziehungsweise ihre Berechnungsgrundlage und den Termin. Das Angebot bestimmt, welche Scheibe und welche Nebenleistungen beauftragt werden.

Fahrzeugspezifische Anforderungen wie Kameras, Sensoren, Scheibenheizung oder eine erforderliche Kalibrierung werden bei der Auftragsklärung berücksichtigt. Bitte teilen Sie uns bekannte Vorschäden und Besonderheiten des Fahrzeugs mit. Zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten außerhalb des Auftrags führen wir erst nach Ihrer Zustimmung aus.

4. Preise, Kostenvoranschläge und Zusatzarbeiten

Maßgeblich ist die vereinbarte Vergütung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben. Erkennbare Kosten für Material, Einbau, Entsorgung und erforderliche Nebenleistungen werden im Angebot berücksichtigt. Ein Festpreis gilt, wenn er als solcher vereinbart wurde.

Ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag oder eine kostenpflichtige Diagnose setzt eine vorherige entsprechende Vereinbarung voraus. Ist eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags zu erwarten, informieren wir Sie unverzüglich. Über zusätzliche Arbeiten und ihre Kosten wird vor der Ausführung entschieden. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen.

5. Versicherung, Selbstbeteiligung und Abrechnung

Der Reparaturvertrag und Ihr Versicherungsvertrag sind voneinander zu unterscheiden. Ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer die Reparatur übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsschutz. Insbesondere Selbstbeteiligung, Werkstattbindung und Leistungsgrenzen können zu Eigenkosten führen. Die unverbindliche Anfrage ist keine Zusage einer kostenlosen Reparatur oder einer Kostenübernahme.

Eine Unterstützung bei der Versicherungsabrechnung wird gesondert vereinbart. Erforderliche Vollmachten oder Abtretungen werden separat erteilt. Ohne anderslautende Vereinbarung bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der geschuldeten Reparaturvergütung verpflichtet; Zahlungen des Versicherers werden angerechnet. Bereits bekannte Eigenkosten und noch ungeklärte Deckungsfragen sprechen wir vor der Beauftragung an. Eine verbindliche Deckungszusage kann nur der Versicherer geben.

Bei einem über die Teilkasko regulierten Glasschaden erfolgt in der Regel keine Rückstufung einer Schadenfreiheitsklasse; maßgeblich sind Vertrag und Schadenart. Dies betrifft in der Regel auch den Teilkaskoanteil einer Vollkaskoversicherung. Eine Garantie für dauerhaft unveränderte Versicherungsbeiträge ist damit nicht verbunden.

6. Termine, Fahrzeugübergabe und Sicherheit

Termine und Fertigstellungsfristen werden mit Ihnen vereinbart. Erkennen wir eine Verzögerung, informieren wir Sie und stimmen das weitere Vorgehen ab. Ihre gesetzlichen Rechte bei Verzögerungen bleiben unberührt.

Bitte stellen Sie das Fahrzeug zum vereinbarten Termin bereit und informieren Sie uns, wenn Sie verhindert sind. Nach dem Einbau erhalten Sie Hinweise zu erforderlichen Stand- und Aushärtezeiten sowie gegebenenfalls zur Kalibrierung und zu Nutzungseinschränkungen. Beachten Sie diese Hinweise vor der Weiterfahrt. Allein aus ihrer Missachtung folgt kein pauschaler Ausschluss Ihrer Mängelrechte.

7. Abnahme und Zahlung

Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir ermöglichen Ihnen, die ausgeführten Arbeiten bei der Übergabe zu prüfen. Ohne abweichende Vereinbarung wird die Vergütung nach Abnahme und Zugang der Rechnung fällig. Gesonderte Vereinbarungen zur Direktabrechnung mit dem Versicherer bleiben maßgeblich.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere bei Mängeln, bleiben bestehen. Diese AGB begründen keine pauschalen Stand-, Mahn- oder Bearbeitungsgebühren.

8. Mängelrechte und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bitte teilen Sie uns einen festgestellten Mangel mit, damit wir ihn prüfen und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen nacherfüllen können. Weitere Rechte wie Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme oder Schadensersatz bestehen, soweit ihre jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch diese AGB nicht verkürzt. Für Arbeiten an einer Sache beträgt die Frist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Abnahme; gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt. Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt wird.

9. Absage und Kündigung eines Reparaturauftrags

Eine noch unverbindliche Anfrage können Sie jederzeit kostenlos zurücknehmen. Bei einem bereits geschlossenen Reparaturvertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte. Bei einer freien Kündigung vor Fertigstellung kann eine Vergütung nach § 648 BGB anfallen; ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnender anderweitiger Erwerb sind zu berücksichtigen. Eine pauschale Stornogebühr wird durch diese AGB nicht vereinbart.

10. Gesetzliche Widerrufsrechte

Das Anfrageformular schließt keinen kostenpflichtigen Vertrag ab. Bei einem späteren Verbrauchervertrag können insbesondere bei Fernabsatz oder einem Abschluss außerhalb unserer Geschäftsräume gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Bei einem Vertragsschluss in unseren Geschäftsräumen besteht grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht.

Ist ein Widerrufsrecht vorgesehen, erhalten Sie die für den konkreten Vertragsabschluss erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert. Diese AGB ersetzen diese Unterlagen nicht. Ein Beginn der Arbeiten vor Ablauf einer Widerrufsfrist und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und werden gesondert behandelt. Die Online-Anfrage enthält hierzu keine Zustimmung und keinen Rechteverzicht.

11. Datenschutz und Kontakt

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in unseren Datenschutzhinweisen. Fragen zum Auftrag, Mängelanzeigen und die Rücknahme einer Anfrage können Sie an info@autoekess.de richten oder uns unter +49 9071 7068751 kontaktieren. Gesetzlich zulässige andere Erklärungswege bleiben unberührt.

Kontakt und Termin

Auto Ekess GmbH
Carl-Benz-Str. 6 · 89407 Dillingen an der Donau

Mo–Do 08:30–17:30 Uhr · Fr–Sa 09:00–13:00 Uhr · Sonntag geschlossen.
Abgabe und Abholung außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Absprache.

info@autoekess.de

AUTO EKESS IN DILLINGEN

Unsere Leistungen

Inspektion

Wartung nach Herstellervorgaben für alle Pkw-Marken. Mit Serviceanzeige-Reset und digitalen Einträgen bei BMW, Mercedes-Benz, VW, Audi und SEAT.

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HU/TÜV und AU

Die AU führen wir selbst durch und bringen Ihr Fahrzeug zur HU zum TÜV SÜD. Den Termin vereinbaren wir einzeln.

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Räderwechsel

Sommer- oder Winterräder wechseln: für den üblichen Umfang etwa 30 Minuten. Ihren zweiten Radsatz können Sie bei uns einlagern.

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Reifenservice

Neue Reifen, Montage, Auswuchten und Reifendrucksensoren. Ob ein beschädigter Reifen repariert werden kann, prüfen wir vorab.

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Getriebeölwechsel

Für ZF 6HP und 8HP sowie Mercedes-Benz 7G- und 9G-Tronic. Etwa zwei Stunden sind der Richtwert für den üblichen Ölwechsel.

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Autohandel

Entdecken Sie unseren aktuellen Fahrzeugbestand. Besichtigung, Inzahlungnahme und Finanzierung besprechen wir direkt mit Ihnen.

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