Scheibentausch
Frontscheibe beschädigt? Wir klären Versicherung und Werkstattbindung vor dem Austausch. Erforderliche Kamerakalibrierung erfolgt im Haus.
Mehr erfahrenAUTO EKESS · MEISTERWERKSTATT IN DILLINGEN
Welche Kosten übernimmt die Kasko, und welcher Anteil bleibt bei Ihnen? Diese Fragen klären wir vor dem Auftrag. Ein Fahrzeugmodell allein reicht für eine verlässliche Kalkulation nicht aus.
Zur passenden Frontscheibe gehören die fahrzeugspezifischen Ausstattungsmerkmale. Eine Kamera, Scheibenheizung oder ein Head-up-Display kann eine andere Scheibenausführung erfordern. Dazu kommen der Einbau und gegebenenfalls die vorgeschriebene Kalibrierung.
Senden Sie uns Marke, Modell, Baujahr und bei Bedarf die Fahrzeugdaten aus dem Fahrzeugschein. Wir klären den Leistungsumfang und nennen Ihnen die Kosten vor der Beauftragung. Öffentliche Pauschalpreise verwenden wir nicht.
Die Teilkasko übernimmt Glasschäden in der Regel nach den Bedingungen Ihres Vertrags. Bei einem Austausch fällt meist die vereinbarte Selbstbeteiligung an. In einer Vollkaskoversicherung ist der Teilkaskoschutz üblicherweise enthalten; für reine Glasschäden ist in der Regel dieser Teil maßgeblich.
Bei einer Regulierung reiner Glasschäden über die Teilkasko erfolgt in der Regel keine SF-Rückstufung. Vertrag und Schadenart bleiben entscheidend. Davon zu unterscheiden sind allgemeine Beitragsanpassungen Ihres Versicherers.
Ihre eigene Haftpflichtversicherung übernimmt einen Glasschaden an Ihrem eigenen Fahrzeug grundsätzlich nicht. Besteht ein Anspruch gegen einen nachweislich verantwortlichen Dritten, muss dessen Haftung gesondert geklärt werden.
Ein Tarif kann vorgeben, welche Werkstatt genutzt werden soll oder welche Folgen eine andere Wahl hat. Deshalb ist eine Anfrage bei uns noch keine Zusage, dass Ihr Versicherer sämtliche Kosten übernimmt. Nennen Sie eine bekannte Bindung bitte direkt.
Wenn Sie Ihren Tarif nicht sicher kennen, helfen wir bei der Klärung. Bringen Sie die Versicherungsunterlagen und eine bereits vorhandene Schadennummer mit. Vor dem Auftrag besprechen wir offene Deckungsfragen und erkennbare Eigenkosten.
Wir können nach gesonderter Vereinbarung direkt mit dem Versicherer abrechnen. Eine dafür erforderliche Vollmacht oder Abtretung wird separat erteilt. Das Anfrageformular enthält weder eine solche Erklärung noch eine Reparaturfreigabe.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt Ihr Eigenanteil. Wir werben weder mit ihrem Erlass noch mit Geschenken oder Prämien für Versicherungsfälle. Die verbindliche Deckungsentscheidung trifft der Versicherer.
Hilfreich sind Fahrzeugschein beziehungsweise Fahrzeugdaten, Versicherer, Versicherungsart, bekannte Selbstbeteiligung, mögliche Werkstattbindung und eine vorhandene Schadennummer. Das Formular lässt ausdrücklich „Weiß ich nicht“ zu. Fehlende Versicherungsdetails lassen sich danach gemeinsam ergänzen.
Nein. Sie können auch mit unvollständigen Versicherungsangaben anfragen. Die Höhe des Eigenanteils und die Deckung klären wir vor dem Auftrag.
Je nach Tarif kann eine Werkstattbindung bestehen. Wir prüfen mit Ihnen vor der Beauftragung, welche Vorgaben gelten und ob eine Freigabe erforderlich ist.
Die Abwicklung wird gesondert vereinbart. Selbstbeteiligung und nicht gedeckte Kosten können bei Ihnen verbleiben. Zahlungen des Versicherers werden berücksichtigt; eine Anfrage allein ist keine Kostenübernahmezusage.
Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Diese Aussage gilt nicht für den später beauftragten Scheibentausch.
Auto Ekess GmbH
Carl-Benz-Str. 6 · 89407 Dillingen an der Donau
Mo–Do 08:30–17:30 Uhr · Fr–Sa 09:00–13:00 Uhr · Sonntag geschlossen.
Abgabe und Abholung außerhalb der Öffnungszeiten nur nach vorheriger Absprache.
AUTO EKESS IN DILLINGEN
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